Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst ist für akute Beschwerden vorgesehen,
deren Behandlung nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten kann.
Hier finden Sie wichtige Informationen, wann ein Notfall vorliegt, wann der
Notdienst erreichbar ist und wie Sie die aktuell diensthabende Praxis finden.
Notfall – dafür ist der Bereitschaftsdienst da
Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst ist insbesondere für akute und
dringende Beschwerden vorgesehen, die keinen Aufschub dulden.
Unfälle und Verletzungen im Zahn-, Mund- oder Kieferbereich
Nachblutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen
Fieberhafte oder eitrige Entzündungen im Mundbereich
Akute Schwellungen im Mund- oder Kieferbereich
Andere dringende Beschwerden, deren Behandlung keinen Aufschub duldet
Kein Notfall – bitte reguläre Sprechstunde nutzen
Der Bereitschaftsdienst ersetzt keine reguläre zahnärztliche Behandlung.
Beschwerden und Behandlungen, die bis zur nächsten regulären Sprechstunde
warten können, gehören nicht in den Notdienst.
Länger bestehende Beschwerden ohne akute Verschlechterung
Planbare oder aufschiebbare Behandlungen
Routinekontrollen und Vorsorgeuntersuchungen
Fortsetzung einer regulär begonnenen Behandlung
Anliegen, die ohne gesundheitliche Nachteile bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten können
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen während der regulären
Sprechzeiten an Ihre Zahnarztpraxis.
Schwellung mit Schluck- oder Atembeschwerden?
Schwellungszustände, die mit Schluck- oder Atembeschwerden einhergehen,
können einen lebensbedrohlichen Zustand darstellen.
Bitte verständigen Sie den Rettungsdienst unter 112
und/oder suchen Sie unverzüglich ein geeignetes Krankenhaus auf.
Wann ist der zahnärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar?
Freitag 15:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr
Der zahnärztliche Notfallbereitschaftsdienst gilt in ganz
Schleswig-Holstein.
Gesetzliche Feiertage
Der Bereitschaftsdienst beginnt am vorherigen Werktag um
15:00 Uhr und endet am nächstfolgenden Werktag um 06:00 Uhr.
Feste Sprechzeiten in der Praxis
Während dieser Zeiten haben die notdiensthabenden Praxen
tagsüber feste Sprechzeiten von mindestens
10:00 bis 11:00 Uhr.
Außerhalb der Sprechzeiten
In dringenden Fällen besteht weiterhin eine
Rufbereitschaft. Die diensthabende Zahnärztin oder der
diensthabende Zahnarzt entscheidet anhand der geschilderten
Beschwerden, wann eine Notfallbehandlung erforderlich ist.